Einmalinstrumente in der Endoskopie
Patienten bleibt Rechnung erspart
Zusätzliche Instrumente wie Biopsie-Zangen, Schlingen und Clipapplikatoren werden bei endoskopischen Untersuchungen und Behandlungen unter anderem für die Entnahme von Gewebsproben, die Abtragung von Polypen und die Blutstillung benötigt. Aus hygienischen Gründen werden dabei zur Sicherheit der Patienten Einmalinstrumente verwendet, die nach der Endoskopie entsorgt werden. Dieses Prozedere gehört zu den Standardmaßnahmen in der Praxis, um die Übertragung von Krankheiten auszuschließen.
"Die Krankenkassen hatten sich bisher immer auf den Standpunkt gestellt, dass die Kosten der Zusatzinstrumente mit den Behandlungspauschalen abgegolten sind", erläutert der Hygiene-Experte der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Markus Dreck. "Das ging an, solange die Verwendung von Mehrweginstrumenten zulässig war. Seit die Behörden die Wiederaufbereitung nicht mehr zulassen, ging diese Rechnung allerdings nicht mehr auf. Es fielen plötzlich unvorhergesehene Sachkosten für die Einmalverwendung in den Praxen an, die nicht mehr gedeckt waren."
Ein Wermutstropfen bleibt: Es werden nicht die tatsächlichen Kosten abgerechnet, sondern eine Mischpauschale. Das heißt, wenn ein Arzt aus sachlichen Gründen besonders hochwertige Zusatzinstrumente einsetzt, bleibt die Kostendeckung fraglich. "Qualität und Sicherheit ist den Krankenkassen eben nicht jeden Euro wert", konstatiert Dr. Beyer.
Die neuen Abrechnungsregeln gelten ab 1.7.2020, ab 1.4.2020 soll es auf regionaler Ebene Übergangsregeln