Drei Jahre Selektivverträge
Eine Erfolgsgeschichte für Menschen mit chronischen Darmerkrankungen
Kriterium für eine qualitativ hochwertige Versorgung von CED-Patienten und damit Voraussetzung für die Teilnahme an dem Vertrag ist das Zertifikat "CED Schwerpunktpraxis im bng". Es wurde 2013 vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng) eingeführt und muss alle zwei Jahre erneut erworben werden. Die behandelnden Ärzte verpflichten sich zu einer leitliniengerechten Behandlung mit modernen Arzneimitteln (Biologika). Auf dieser Grundlage konnten die Krankenkassen Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern vereinbaren, die eine wirtschaftliche Verordnungsweise ermöglichen.
Wegen seines Erfolges wurde der Vertrag unter dem Begriff "Biolike" in angepasster Form inzwischen in zahlreichen anderen Regionen in Deutschland übernommen. Ferner konnte zum 1. Oktober 2018 zunächst wieder für Westfalen-Lippe ein entsprechender Vertrag mit einem Verbund von 52 weiteren Krankenkassen abgeschlossen werden. In diese Vereinbarungen sind zusätzliche Elemente wie die neu eingeführte Fachweiterbildung der CED-Versorgungsassistenz für Praxispersonal und eine qualifizierte Ultraschall-Untersuchung des Darms aufgenommen worden.
"Wir gehen davon aus, dass auch dieser Vertrag weiter in Deutschland ausgerollt werden könnte, nachdem er in Westfalen-Lippe erfolgreich umgesetzt worden ist", sagt bng-Vorstand Dr. Ulrich Tappe, der als Verbandsvertreter neben vielen anderen maßgeblich zur Vertragsgestaltung beigetragen hat.